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Digitale Rentenübersicht – Ein wichtiger Meilenstein steht bevor

Ein Beitrag von Mario Heine­mann | Gesamtverband der Deutschen Versicherungswirtschaft e. V.

Adobe Stock / sepy

Ab 2025 greift eine Regelung, die viele Institutionen zur Anbindung an die Digitale Rentenübersicht verpflichtet. Worum handelt es sich dabei?

Seit Juni 2023 steht allen Bürge­rin­nen und Bürgern die Online-Plattform der Zentralen Stelle für die Digitalen Rentenübersicht (ZfDR) in einem Pilotbetrieb zur Verfügung. Mit dieser können die persönlichen Rentenansprüche aller Säulen der Rente, bestehend aus der gesetzlichen (GRV), betrieblichen (bAV) und privaten Altersversorgung (pAV) elektronisch abgefragt werden.1 Mehrere hunderttausend Personen haben von diesem Angebot bereits Gebrauch gemacht und über diesen Weg Einblick in ihre Altersvorsorgedaten erhalten. Bis zum Ende des Jahres 2024 läuft der Pilotbetrieb der Anwendung, an die bereits über 430 Altersvorsorgeeinrichtungen angebunden sind.2

Mit Beginn des Jahres 2025 könnte die Digitale Rentenübersicht richtig Fahrt aufnehmen: Ab diesem Zeitpunkt greift eine Regelung, die viele weitere Institutionen zur Anbindung an die Online-Plattform verpflichtet. Ab diesem Zeitpunkt werden die Daten von rund 710 Vorsorgeeinrichtungen aller drei Säulen des deutschen Altersvorsorgesystems zur Verfügung stehen.

Zweck und gesetzliche Grundlage

Das Rentenübersichtsgesetz (RentÜG) ist im Februar 2021 in Kraft getreten und soll der Verbesserung des Kenntnisstandes der Bürgerinnen und Bürger über ihre jeweilige Altersvorsorge, insbesondere deren Höhe, dienen. Die Informationen sollen dabei verlässlich, verständlich und möglichst vergleichbar sein. Mit der Umsetzung und dem Betrieb wurde die Deutsche Rentenversicherung Bund betraut, die hierfür die „Zentrale Stelle für die Digitale Rentenübersicht“ (ZfDR) errichtet hat, die unter der Rechtsaufsicht des Bundesministeriums für Arbeit und Soziales (BMAS) steht.

Geregelt wurde auch der organisatorische Rahmen der technischen Umsetzung: So wurde ein Steuerungsgremium mit Vertretern aller drei Säulen der Altersvorsorge, des Verbraucherschutzes, dem BMAS und dem Bundesministerium der Finanzen (BMF) einberufen. In diesem werden von der ZfDR die zu treffenden Entscheidungen regelmäßig zur Beratung vorgelegt und im Einvernehmen mit allen Stakeholdern beschlossen. Für den Zweig der privaten Altersvorsorge hat der Gesamtverband der Deutschen Versicherer (GDV) diese Rolle wahrgenommen. Daneben wurden paritätisch besetzte Fachbeiräte zu verschieden operativen Aspekten der Online-Plattform gegründet.
 
Weitere Regelungspunkte des Gesetzes betreffen die Dateninhalte, den Datenschutz, die Evaluation der Anwendung und die zeitlichen Maßgaben der schrittweisen technischen Umsetzung, die im Laufe der Pilotierung per Verordnung ergänzt wurden.3

Beteiligte Vorsorgeeinrichtungen und abfragefähige „Produkte“

Die mit der Digitalen Rentenübersicht abrufbaren Informationen sollen gemäß der Zielsetzung alle Kapitalwerte mit rentennaher Auszahlung betreffen (s. Abb. 1). Jedoch nicht alle Institutionen der Altersvorsorge, die derartige Leistungen anbieten, sind zur Anbindung an die Digitale Rentenübersicht verpflichtet. So bleiben mit Beginn des Jahres 2024 beispielsweise die Beamtenversorgung und die berufsständischen Träger außen vor. Diese können sich jedoch zukünftig freiwillig beteiligen.4 Die dritte Säule, der Zweig der privaten Altersvorsorge (pAV), umfasst alle laufenden Lebens- und Rentenversicherungen, die sich noch nicht in der Auszahlungsphase befinden. Erfasst sind zudem Verträge mit einer einmaligen Kapitalleistung bei Rentenbeginn sowie alle geförderten Basis- und Riester-Renten. Grundlage der Altersvorsorgeinformation sind die jeweils letzten Standmitteilungen und damit die jährlichen Informationen zur Höhe und zum Zeitpunkt der zu erwartenden laufenden Renten- bzw. einmaligen Kapitalauszahlung. Da zu allen Auskünften auch die letzte Standmitteilung als elektronisches Dokument mitgeliefert wird, können Bürgerinnen und Bürger nun auf die Verwaltung von Papierdokumenten und Aktenordner verzichten.

Abb. 1: Relevante Altersvorsorgeansprüche für die Digitale Rentenübersicht

Abb. 1: Relevante Altersvorsorgeansprüche für die Digitale Rentenübersicht  

Technisch-prozessualer Rahmen

Die IT-Architektur des Gesamtsystems wurde an den heute üblichen Standards für moderne und benutzerfreundliche Kommunikation ausgerichtet. Ein webbasiertes Interface im responsiven Design sorgt dafür, dass die Anwendung sowohl am klassischen PC als auch mit einem mobilen Endgerät bedient werden kann. Nutzende haben die Wahl, ob sie eine gezielte Abfrage durch Anklicken der vertragsführenden Stelle oder eine Suchabfrage durchführen möchten. In diesem Fall geht der technische Impuls an alle angeschlossenen Einrichtungen. Die Anfrage erfolgt dabei lediglich mit der Steuer-Identifikationsnummer und dem Geburtsdatum. Damit wurde dem Prinzip entsprochen, möglichst wenig persönliche Daten in der elektronischen Kommunikation zu verwenden. Voraussetzung für das Funktionieren dieses Systems ist, dass den Altersvorsorgeeinrichtungen die Steuer-Identifikationsnummer und das zugehörige korrekte Geburtsdatum vorliegen. Nur wenn dieses Datenpaar sowohl beim Absender als auch beim Empfänger vollständig übereinstimmt, erfolgt eine Datenübermittlung über die Online-Plattform an die Anwenderinnen und Anwender.  

Ein Web-Service sorgt nach einer elektronischen Anfrage für eine zügige, zeitlich synchrone Datenübermittlung zwischen dem Nutzenden der Online-Plattform und den angeschlossenen Unternehmen. Eine zeitversetzte, asynchrone Datenanlieferung ist für angeschlossene Vorsorgeeinrichtungen ebenfalls möglich, soll aber perspektivisch die Ausnahme bleiben. Ob eine Datenlieferung kurzfristig oder erst später zur Verfügung steht, wird über den Status für jede einzelne Institution am Bildschirm angezeigt.

Datenkonzept

Alle abrufbaren persönlichen Rentendaten liegen bei den Trägerorganisationen oder deren technischen Dienstleistern. Die Hoheit über die Daten liegt somit bei denen, die bereits heute die Verwaltung und Verantwortung für diese Daten übernehmen – bei den Bürgerinnen und Bürgern selbst und bei deren jeweiliger Altersvorsorgeeinrichtung. Auch beim Nutzerkonto wurde auf den Aspekt der Datensouveränität Wert gelegt. Bürgerinnen und Bürger haben die Wahl, ob die nach einer Abfrage übermittelten Daten im Online-Portal gespeichert oder durch Verzicht auf die Anlage eines Nutzerkontos automatisch gelöscht werden sollen.  

Um eine gewisse Vergleichbarkeit zwischen den Produkten innerhalb und zwischen den unterschiedlichen Säulen zu fördern, wurde ein einheitlicher Standard für die zu übertragenden Daten an die Digitale Rentenübersicht festgelegt. Maßgabe war hier, dass nur Daten aufgenommen werden, die auch Bestandteil der jährlichen Informationsschreiben sind.      

Die mit dem Abruf erhaltenen Daten können von Bürgerinnen und Bürgern auf dem jeweiligen Endgerät in einer einfach aufbereiteten Dateiform gespeichert werden. In der Gesetzesbegründung wird als Zweck dieser Funktion benannt, dass die Nutzbarkeit der Daten für externe Beratungsleistungen und die Überführung in die eigenen Unterlagen ermöglicht werden soll, perspektivisch auf Wunsch der Nutzenden auch zur weiteren Verwendung in Versorgungsrechnern.5 Diese könnten dann mit weiteren von Bürgerinnen und Bürgern vorgegebenen persönlichen Daten außerhalb der Digitalen Rentenübersicht, beispielweise bei Altersvorsorgeeinrichtungen und deren Beratern, aufbereitet und deren Auskommen für die Rentenbezugsphase unter Betrachtung aller voraussichtlichen Lebenssituationen bewertet werden.

Darstellungsebenen

Die Anzeige der Ergebnisse auf dem Bildschirm gliedert sich in drei Ebenen:  eine Willkommensseite, auf der die ermittelte Anzahl und die Namen der Anbieter präsentiert werden, eine Gesamtübersicht (s. Abb. 2) und eine Detailbetrachtung. Bei letzterer können z. B. die Vertragsnummer, grundsätzliche Hinweise zur Steuer- und Sozialabgabenpflicht im Rentenbezug und Kontaktinformationen zur jeweiligen Vorsorgeeinrichtung eingesehen werden.

Abb. 2: Fiktives Beispiel einer Darstellung zur Gesamtübersicht (Quelle: ZfDR)

Abb. 2: Fiktives Beispiel einer Darstellung zur Gesamtübersicht (Quelle: ZfDR)  

Login nur mit dem Personal­ausweis

Voraussetzung für den Zugang zur Digitalen Rentenübersicht ist eine freigeschaltete eID des deutschen Personalausweises6 sowie die In­stal­lation der Ausweis-App 2 und ein NFC-fähiges Lesegerät oder Mobiltelefon. Darüber hinaus ist bei der ersten Anmeldung die Eingabe der persönlichen Steuer-Identifikationsnummer erforderlich. Diese wird daraufhin zusammen mit den Daten des Ausweises geprüft. Sobald der automatisierte Online-Abgleich beim Bundeszentralamt für Steuern (BZSt) feststellt, dass die eingegebene Steuer-ID und die persönlichen Daten zusammenpassen, kann im nächsten Schritt die Datenabfrage erfolgen. Auch bei jeder weiteren Anmeldung am System muss der Personalausweis als Authentifizierungsfaktor verwendet werden, die Eingabe der Steuer-ID ist dann allerdings nicht mehr erforderlich.

Ausblick

Bislang wurden von Bürgerinnen und Bürgern knapp 190.000 Nutzerkonten für die Digitale Rentenübersicht angelegt, knapp 8.000 Datenabfragen erfolgen monatlich.7 Verglichen mit dem Potenzial der Zielgruppe, den altersvorsorgeberechtigten Personen mit Ansprüchen in Deutschland, erscheinen diese Zahlen noch deutlich ausbaufähig.

Langjährige Erfahrungen aus anderen europäischen Ländern8 mit derartigen Serviceangeboten zeigen, dass die Nutzungsintensität über Jahre hinweg nur in kleinen Schritten skaliert. Voraussetzung für die Steigerung der Nutzungsquoten ist jedoch ein einfacher, niederschwelliger Systemzugang. Mit einem Login, bei dem allein auf den elektronischen Personalausweis gesetzt wird, können die Zielsetzungen auch langfristig hinter den Erwartungen zurückbleiben.

Alternative Anmelderoutinen, wie sie auch für den Zugang zu Online-Finanzdienstleistungen von Banken und Versicherungen bestehen, wären für die Verbreitung von Informationen zu unserem Rentensystem und der Förderung und Unterstützung individueller Altersvorsorgestrategien elementar wichtig. Wie auch immer: Bekanntheit und Akzeptanz der Digitalen Rentenübersicht in allen relevanten Teilen der Gesellschaft wird voraussichtlich kein Sprint, sondern eher ein Marathon. Alle Beteiligten werden weiterhin intensiv zusammenarbeiten, um die Plattform erfolgreich als maßgebliches Informations- und Planungstool für die Altersvorsorge zu etablieren.


1 Vgl. Deutsche Rentenversicherung/Zentrale Stelle für die Digitale Rentenübersicht, online [20.11.2024].
2 Stand 30.09.2024.
3 Rentenübersichtsanbindungsverordnung (RentÜAV) vom 24.01.2024.
4 Dies gilt auch für Vorsorgeeinrichtungen, die keine jährlichen Informationen an ihre Berechtigten und Kunden versenden müssen oder weniger als 1.000 Altersvorsorgeansprüche verwalten.
5 Vgl. Deutscher Bundestag (Hg.): Entwurf eines Gesetzes zur Verbesserung der Transparenz in der Alterssicherung und der Rehabilitation sowie zur Modernisierung der Sozialversicherungswahlen (Gesetz Digitale Rentenübersicht), Drucksache 19/23550, S. 81.
6 Für EU-Ausländer besteht die Möglichkeit, sich über den elektronischen Identitätsnachweis (eID) einzuloggen, für Nicht-EU-Ausländer über einen elektronischen Aufenthaltstitel (eAT).
7 Stand 30.09.2024.
8 Zum Beispiel Dänemark, Schweden, Niederlande und Belgien.

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