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Vorzeitiger Maßnahmebeginn

Vergleichbare, bereits in Kraft befindliche Erleichterungen in den Verwaltungsvorschriften (VV zu § 44 LHO), Allgemeinen Nebenbestimmungen (ANBest) usw. verschiedener Bundesländer

Es existieren bereits in sieben Bundesländern Erleichterungen bei Anschlussbewilligungen bzw. wenn das Vorhaben keinen Aufschub duldet. In Sachsen ist der vorzeitige Maßnahmenbeginn bis 100.000 Euro ab Antragstellung zugelassen.

Bund

Bayern, Brandenburg, Nordrhein-Westfalen, Sachsen-Anhalt

Baden-Württemberg, Bremen, Hamburg, Mecklenburg-Vorpommern

Sachsen

Hinweis: Die AWV-Projektgruppe 1.6.4. "Zuwendungspraxis" hat die auf dieser Website wiedergegebenen Informationen nach bestem Wissen zusammengestellt. Die hier kostenfrei bereitgestellten Informationen werden regelmäßig überprüft und aktualisiert. Die AWV e.V. übernimmt dennoch keine Gewähr für die Vollständigkeit, Aktualität und sachliche Richtigkeit der Informationen.

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