Anerkennung von Verwaltungsgemeinkosten (Overhead)
Vergleichbare, bereits in Kraft befindliche Erleichterungen in den Verwaltungsvorschriften (VV zu § 44 LHO), Allgemeinen Nebenbestimmungen (ANBest) usw. verschiedener Bundesländer
In Sachsen-Anhalt können Verwaltungsgemeinkosten anerkannt werden, wenn die Förderung sonst nicht durchgeführt werden könnte.
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