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Beheben Geflüchtete den Fachkräftemangel? Zwei Jahre nach dem Neustart: Die Arbeitsergebnisse der AWV-PG 1.6.2
Ein Beitrag von Friedrich Ebner, Co-Leiter der AWV-Projektgruppe 1.6.2 „Arbeitsmarktintegration von Geflüchteten und Asylsuchenden”
Ausgelöst durch die steigender Zahl Geflüchteter aus der Ukraine und aus Drittstaaten nahm die AWV-Projektgruppe „Arbeitsmarktintegration von Geflüchteten und Asylsuchenden“ ihre Arbeit wieder auf. Friedrich Ebner, Co-Leiter der PG, erläutert eines der größten Hemmnisse bei der Arbeitsmarktintegration Geflüchteter.
Die AWV-Projektgruppe 1.6.2 „Arbeitsmarktintegration von Geflüchteten und Asylsuchenden“ (PG) beschäftigt sich seit 2015, mit einer Unterbrechung der Sitzungen von Dezember 2019 bis November 2022, mit vielfältigen Fragen, Problemen und Lösungsansätzen bei der Integration von Geflüchteten und Asylbewerbern in den Arbeitsmarkt.
Im September 2020 wurde dazu ein umfangreiches Handbuch für Praktiker aus öffentlicher Verwaltung, Kammern und Zivilgesellschaft herausgegeben.1
Ausgelöst durch den russischen Angriffskrieg in der Ukraine hat Deutschland in den Jahren 2022 und 2023 einen großen Zustrom von Ukrainerinnen und Ukrainern erlebt. Daneben hat auch die Zahl Geflüchteter aus Drittstaaten wieder zugenommen. Das Thema Arbeitsmarktintegration hat vor diesem Hintergrund von neuem an Bedeutung gewonnen und ist wieder in den Fokus von Politik und Öffentlichkeit gerückt.
Die zu uns gekommenen Menschen haben, nach Artikel 23 der Allgemeinen Erklärung der Menschenrechte vom 10. Dezember 1948, neben Schutz und Hilfe auch das Recht auf Arbeit und auf Schutz vor Arbeitslosigkeit. Daneben gelten für die Geflüchteten aus der Ukraine die Regeln der Massenzustrom-Richtlinie (2001/55/EG) der Europäischen Gemeinschaft.
Hilfe und Schutz, das Recht auf Arbeit und die Integration in die Gesellschaft müssen durch Politik, Verwaltung und Zivilgesellschaft ermöglicht und gefördert werden. Einer der wichtigsten Schritte dabei ist die zügige Integration in den Arbeitsmarkt. Dadurch werden die Chancen und Möglichkeiten zur Teilhabe für Geflüchtete erhöht. Sie erhalten eine Perspektive und langfristige Sicherheit, und zugleich wird ihre Gleichstellung in der Gesellschaft gefördert. Migranten im Arbeitsmarkt fördern das Gefühl der Zugehörigkeit, tragen zum sozialen Zusammenhalt bei und können der Wirtschaft helfen.
Die PG hat sich von Beginn an mit den Möglichkeiten und Chancen, aber auch mit den Herausforderungen, Problemen und Schwierigkeiten bei der Arbeitsmarktintegration auseinandergesetzt. Das gesamte Themenspektrum Arbeitsmarktintegration wurde kontinuierlich aus verschiedenen Blickwinkeln betrachtet und einer Verbesserung der Situation von allen Beteiligten große Aufmerksamkeit geschenkt. Ansätze vieler öffentlicher Einrichtungen, insbesondere von kommunaler Seite, der Bundesagentur für Arbeit und von Jobcentern, von Institutionen und Trägern aus dem Sozialbereich, den Kammern, von Betrieben und aus der Zivilgesellschaft wurden vorgestellt, diskutiert und als „Gute Beispiele“ im PG-Netzwerk zur Verfügung gestellt. Dabei spielten rechtliche, arbeitsmarktpolitische und arbeitsmarktorganisatorische Fragen eine wichtige Rolle.
Die Vielzahl und die Vielfalt engagierter Mitwirkender auf allen Ebenen und bei allen beteiligten Stellen, Einrichtungen, Initiativen und Projekten zeigt das gesamte Spektrum der Arbeitsmarktintegration auf. Es darf nicht verschwiegen werden, dass es im Laufe der Arbeit der PG Ernüchterung, Enttäuschungen, Niederlagen, Ärger und Frust gegeben hat. Dennoch hat sich das weit gestreute Engagement in der PG kontinuierlich gehalten, sogar erweitert, und es wirkt nachhaltig.
Durch und in der Arbeit der PG wurden immer wieder große und kleine Baustellen identifiziert. Baustellen, die die Integration der helfenden Hände und klugen Köpfe erschwert, die Integration in die Länge gezogen oder sogar verhindert haben. Zu diesen Baustellen gehören insbesondere die fehlenden Sprachkenntnisse bei den Geflüchteten, hohe bürokratische Hürden, die Arbeitsmarktintegration geflüchteter Frauen, komplexe und komplizierte Verwaltungsabläufe, fehlende berufliche Qualifikation von Geflüchteten und langwierige Anerkennungsprozesse von Zeugnissen und Diplomen aus den Heimatländern. Dazu kommen schlechte Rahmenbedingen, etwa in rechtlicher Hinsicht, hinsichtlich der Wohnungssituation, hinsichtlich der Mobilität sowie im Hinblick auf die Versorgung mit Schul- und Kitaplätzen.
Fehlende Sprachkenntnisse der Geflüchteten
Sprache ist der Schlüssel zur Integration, zur Ausbildung und zur Arbeit. Sie ist das große Hemmnis für Geflüchtete, die nicht ausreichend Deutsch sprechen.
Vertreterinnen und Vertreter des Bundesamts für Migration und Flüchtlinge (BAMF) nahmen regelmäßig an Sitzungen der PG teil. Sie zeigten das zukünftige Vorgehen bei der quantitativen und qualitativen Entwicklung der Integrations- und Sprachkurse auf. Dargestellt wurden die Vorgaben für die vom BAMF organisierten und finanzierten Kurse, die darauf abzielen, das Sprachniveau B1 zu erlangen. Wer dieses Ziel erreicht und gleichzeitig den Test „Leben in Deutschland“ besteht, wird als „erfolgreich“ in den Statistiken gewertet. Die Statistiken des BAMF wurden regelmäßig vorgestellt und erläutert, sowie dieZahlen und Tendenzen erklärt. Zuletzt präsentierte Benjamin Beckmann, Gruppenleiter Integrationskurse im BAMF, in der Sitzung am 29. Februar 2024 die aktuelle Statistik zu Integrations- und Sprachkursen.
Die Zahl der Teilnehmenden am Gesamtprogramm „Sprache“, das durch den Bund finanziert wird, hat sich im Zeitraum von 2015 bis 2023 wellenförmig um 280 Prozent, von 180.000 auf 517.000 erhöht.
Die Statistik „Deutschtest für Zuwanderer“ (Sprachtest, der am Ende des allgemeinen Integrationskurses absolviert wird) umfasst alle Teilnehmenden, die Prüfungen im Zeitraum von 2012 bis zum ersten Halbjahr 2023 abgelegt haben. Für den in der PG relevanten Zeitraum von 2015 bis zum ersten Halbjahr 2023 zeigt sich folgendes Bild:
- Die zertifizierten Abschlüsse – A2 und B1 – bewegten sich zwischen 94,6 und 92,1 Prozent.
- Die Zertifizierung B1 fiel von 72,6 auf 57,0 Prozent.
- Die Zertifizierung A2 stieg von 22,0 auf 35,1 Prozent.
- Die Quote „ohne zertifiziertes Niveau“, erhöhte sich von 5,4 auf 7,9 Prozent.
Eine statistische Erfassung von Teilnehmenden, die die Kurse abgebrochen haben, wird nicht vorgenommen.
Was sich aus der Statistik folgern lässt
Eine Steigerung der Teilnehmerzahlen um 280 Prozent ist, auch wenn sich die Entwicklung über einen längeren Zeitraum erstreckt hat, eine enorme Herausforderung und Belastung für das System Integrations- und Sprachkurse. Die schwankende Entwicklung bei den Flüchtlingszahlen und die Corona-Einschränkungen führten dazu, dass Kurszahlen und damit auch Lehrpersonal abgebaut und wieder aufgebaut werden mussten. Insbesondere beim Lehrpersonal, das zum großen Teil freiberuflich tätig ist, führte das zu Abwanderungen, die nicht immer kompensiert werden können. Die Zahl der freiberuflichen Lehrkräfte, die Deutsch als Fremdsprache unterrichten, reicht nicht aus. Der bereits in den Vorjahren vorhandene Mangel hat sich noch verschärft. Das wiederum bedingt, dass zu wenige Kurse angeboten werden können, obwohl die Anbieter, insbesondere in den vergangenen beiden Jahren, unter großen Anstrengungen die Kapazitäten gesteigert haben.
Die vorhandenen Engpässe führen dazu, dass Kurse erst nach einer durchschnittlichen Wartezeit von sechs Monaten belegt werden können. In ländlichen Regionen sind die Wartezeiten noch um einiges länger.
Durch diese Mangellage müssen die Kurse auf bis zu 25 Teilnehmende aufgestockt werden. Es ist nicht möglich, Kurse mit möglichst einheitlichen Lernvoraussetzungen anzubieten und sich auf spezielle Zielgruppen einzustellen. Das wiederum führt bei allen Teilnehmenden zu Demotivation und Frust, verringert das Niveau der Ausbildung und mindert deren Gesamtqualität.
Dringend notwendige Teilzeitsprachkurse für Geflüchtete, die neben dem Erlernen der Sprache bereits erwerbstätig sind, können kaum angeboten werden. Gerade dieser Personenkreis verspricht aber eine hohe Erfolgsquote und sollte dringend gefördert werden.
Auf der Basis der vorhandenen Möglichkeiten ist die Erwartung, nach 600 Unterrichtsstunden das Sprachniveau B1 zu erreichen, für einen großen Teil der Geflüchteten zu hoch gegriffen. Die Statistik gibt deutlich Auskunft:
Beim Spracherwerb kommt neben den beschriebenen Mangellagen hinzu, dass viele Geflüchtete kein adäquates Lernumfeld besitzen.2 Hausarbeiten zu erledigen und konzentriertes Lernen in überfüllten Sammelunterkünften sind kaum machbar.
Im Betrachtungszeitraum ist ein Absinken der B1-Zertifizierung um fast 16 Prozent erfolgt. Der Rückgang von 2022 zum 1. Halbjahr 2023 um fast 12 Prozent ist auffällig.
Die Zahl der A2 Zertifizierungen ist im betrachteten Zeitraum von 22 auf 35,1 Prozent gestiegen. Der Anstieg 2022 zum 1. Halbjahr 2023 korrespondiert mit dem Absinken der B1 Zertifikate.
Dieser Umstand wird mehr und mehr zum Problem. Das Sprachniveau A2 reicht gerade aus, sich zu verständigen. Geflüchtete mit Niveau A2 sind in den allermeisten Fällen nur in der Lage, minderqualifizierte Helfertätigkeiten auszuüben. Um eine Lehrstelle im dualen Ausbildungssystem antreten zu können, ist formal das Niveau B1 notwendig. Vor allem im technisch orientierten Handwerk reicht dieses Niveau faktisch oftmals nicht aus. Im Pflege- oder im kaufmännischen Bereich ist mindestens das Sprachniveau B2 gefordert.
Der Rückgang bei den B1 Zertifikaten wirkt sich beim Einstieg der Geflüchteten in eine qualifizierte Berufsausbildung, die perspektivisch zur Fachkraft führt, erheblich aus. Ebenso wirkt der Rückgang auf eine nachhaltige Arbeitsmarktintegration über das Helferniveau hinaus und auf die Möglichkeiten der Weiterqualifizierung. Das Niveau A2 stärkt den Niedriglohnsektor mit all seinen Problemen und Herausforderungen.
Außerhalb der Zuständigkeit der Arbeitsverwaltung und des BAMF kommt beim Thema Spracherwerb erschwerend hinzu: für geflüchtete Kinder und Jugendliche können nicht immer ausreichend Kindergarten- und Schulplätze zur Verfügung gestellt werden, oder es müssen lange Wartezeiten in Kauf genommen werden. Sprach- und Lerndefizite in allen Fächern, die sich dadurch bei Kindern und Jugendlichen mit Fluchthintergrund ergeben, ziehen sich bis in die nächsten Ausbildungsphasen und erschweren die Integration sowie den Einstieg ins Berufsleben.
Wenn die Bundesregierung das Ziel verfolgen will, die vorhandenen inländischen Potenziale zu nutzen, um Fachkräfte zu entwickeln, dann muss beim Spracherwerb an einigen Stellschrauben justiert werden. Dies ist notwendig, um Geflüchtete schneller in den Arbeitsmarkt zu integrieren.
Lösungsansatz „Job-Turbo“
Das Ziel des „Job-Turbos“, die zügige Eingliederung geflüchteter Menschen in den Ausbildungs- und Arbeitsmarkt, ist abhängig vom qualifizierten Spracherwerb. Es ist notwendig, Wartezeiten für die Sprachkurse zu verringern und vermehrt digitale Möglichkeiten als Hilfen und Stützen anzubieten. Über die Auslagerung von Sprachkursen etwa an Unternehmen, die Interesse an der Gewinnung von Fachkräften haben, sollte nachgedacht werden. Der „Job-Turbo“ formuliert dazu die gemeinsamen Kraftanstrengungen und den Schulterschluss aller beteiligten Akteure. Wenn in der zweiten Phase des „Job-Turbos“ die berufsbegleitende Sprachförderung vorgesehen ist, dann ist es notwendig, den Spracherwerb flexibel zu gestalten.
Der geforderte frühzeitige Ausbildungs- und Berufseinstieg, die Gelegenheit zu Qualifizierung und Weiterentwicklung von Fachkräften und die damit verbundene Stabilisierung der Beschäftigung sind in der dritten Phase des „Job-Turbos“ die Ziele. Wenn die Flexibilität, die Kreativität und die Effektivität beim Spracherwerb fehlen, kann der „Job-Turbo“ seine Ziele nicht erreichen. Er kann für geflüchtete Menschen somit auch nicht entscheidend zur Verbesserung der Möglichkeiten auf dem Arbeitsmarkt beitragen. Die Herausforderungen, die Integrationsprozesse durch parallel laufende Maßnahmen zu beschleunigen, sind anspruchsvoll und erfordern neues Denken und Handeln bei allen Beteiligten.
Bei aller notwendigen und gebotenen Erhöhung der Geschwindigkeit sollte aus Gründen der Qualität und der Nachhaltigkeit bei der Integration in die Gesellschaft und in den Arbeitsmarkt das Prinzip: „Erst Integrations- und Sprachkurs, dann Arbeit“ beibehalten werden. Dieses Prinzip sorgt für die gesellschaftliche Teilhabe der Menschen, die zu uns gekommen sind, sowie dafür, dass die Aufstiegschancen dieser Menschen erhöht und damit prekäre Beschäftigungsbedingungen möglichst vermieden werden.
Lösen Geflüchtete den Fachkräftemangel?
Die Frage: „Beheben Geflüchtete den Fachkräftemangel?“ ist mit Nein zu beantworten. Gleichwohl lassen sich mit Hilfe der derzeit in Deutschland lebenden Schutzsuchenden der Fachkräfte- und der Arbeitskräftemangel lindern. Nicht alle Geflüchteten, die bei uns sind, sind ausbildungs- oder qualifizierungswillig und fähig, sich in den qualifizierten Arbeitsmarkt einzubringen. Aber wir sollten mit den Möglichkeiten, die uns zur Verfügung stehen, denjenigen eine Chance geben, die Fachkraft werden wollen und können. Wir sollten die Potenziale besser ausschöpfen, um zumindest ein Stück aus der Arbeitskräftemangelwirtschaft herauszukommen. Die dafür notwendigen Anstrengungen entlasten nicht nur die Sozialsysteme, sondern sind auch eine Verbesserung für die Integration und den Zusammenhalt der Gesellschaft.
Mit ihrer Fachkräftestrategie vom Februar 2024 setzt die Bundesregierung ganz stark auf inländische Potenziale. Die Bundesregierung möchte die Erwerbsbeteiligung von Frauen erhöhen und die Aus- und Weiterbildung stärken. Zusätzlich braucht Deutschland aber auch qualifizierte Einwanderung.
Mit dem „Job-Turbo“ ist eine gute Voraussetzung für die Umsetzung der Fachkräftestrategie geschaffen worden.
Wie kann der „Job-Turbo“ seine Kraft entwickeln?
Damit die Effektivität, die der „Job-Turbo“ verspricht, auch erreicht wird, müssen „Baustellen“ optimiert und Hemmnisse abgebaut werden. Da sich die Probleme insbesondere in den letzten Jahren aufgebaut haben, wird es nicht leicht sein, diese schnell abzubauen.
Die aufgezeigten Probleme beim zügigen Spracherwerb mit dem Niveau B1 sind sicherlich die größten Hemmnisse auf dem Weg zur Effektivität.
Der deutlichen Verminderung von B1 Zertifikaten, die als Mindestvoraussetzung für Ausbildung und Qualifizierung notwendig sind, muss entgegengewirkt werden. Wegen mangelnder Sprachkenntnisse dürfen nicht zu viele Personen auf dem Weg in die Ausbildung und in den qualifizierten Arbeitsmarkt verloren gehen. Der „Job-Turbo“ sieht in seiner Ausprägung die Möglichkeit vor, dass nach den ersten Sprachkursen weitere Sprachkompetenzen berufsbegleitend aufgebaut werden können, auch wenn das Niveau B1 noch nicht erreicht wurde. In Berufen, die ein höheres Sprachniveau erfordern, sollte dies ebenso berufsbegleitend erfolgen. Dieser Weg zum besseren Spracherwerb bietet den Geflüchteten engen Kontakt zu ihrem Berufsumfeld und erlaubt den Arbeitgebern einen frühzeitigen Einsatz im Arbeitsbereich. Es ist davon auszugehen, dass, aufgrund des Arbeits- und Fachkräftemangels, Arbeitgeber bereit sind diesen Weg mitzugehen. Zumal sich diese Art der Ausbildung nicht grundsätzlich von den Abläufen der dualen Ausbildung unterscheidet. Im Zusammenspiel von Arbeitgebern und Arbeitsverwaltung ist darauf zu achten, dass Geflüchtete, die diesen Weg gehen wollen, nicht in Helfertätigkeiten stecken bleiben – vor allem wenn sie bereits eine höhere Qualifikation mitbringen, deren Anerkennung noch aussteht.
Um Fahrt aufzunehmen, braucht der „Job-Turbo“ Unterstützung durch den Abbau von Bürokratie, den Abbau von Überregulierung und Verbesserungen in der Kooperation der Verwaltungen. Es braucht eine Vereinfachung und Beschleunigung bei der Anerkennung von Qualifikationen und durch die Herstellung einer größeren Rechtssicherheit für die vielen „Geduldeten“ im Land. Die Parallelität der Maßnahmen ist von entscheidender Bedeutung. Der Zeitgewinn ist maßgebend dafür, dass der „Job-Turbo“ seine Kraft entfalten kann. Es ist notwendig, die behördlichen Verfahren weiter zu vereinfachen und sie durch Digitalisierung effektiver zu gestalten.
Mit Hilfe der Möglichkeiten des „Job-Turbos“ können flexible Programme entwickelt werden, die die Gefahren einer schnellen Arbeitsmarktintegration – etwa zu wenig Zeit für den Erwerb von Sprachkenntnissen oder von beruflichen Qualifikationen – verringern. Zügiger Berufseinstieg sollte die Möglichkeiten zu Weiterqualifizierung nicht einschränken.
Die zivilgesellschaftlichen Initiativen, die sich in Mentoringprogrammen um die Arbeitsmarktintegration bemühen, sollten gestärkt und gefördert werden. Die 1:1-Begleitung ist einer der besten Wege, um einem Geflüchteten ein qualifiziertes Arbeitsverhältnis zu ermöglichen. Auch in Betrieben sollte Mentoring gefördert und ausgebaut werden. Dort kennt man die Qualitäten der Arbeitnehmer mit Fluchthintergrund am besten und hat eine Vertrauensbasis geschaffen. Damit der Erfolg des Mentorings verbessert wird, sollte die Kommunikation mit den Initiativen und den Betrieben und mit den Jobcentern verbessert werden. Hierfür sieht der „Job-Turbo“ Ansprechstellen vor.
Die Anstrengungen lohnen sich, auch wenn mit Hemmnissen und Herausforderungen bei der Umsetzung zu rechnen ist. Für die geflüchteten Menschen, für die Wirtschaft, für die Verwaltung und für die Gesellschaft ist dieser Weg ein Gewinn, auch wenn er steinig ist. Die Integration der Geflüchteten und der soziale Zusammenhalt werden gefördert und gestärkt. Die gut ausgebildete Fachkraft und die qualifizierte Arbeitskraft mit Fluchthintergrund könnten der Normalfall sein. Damit können politische Migrationsdiskussionen in der Gesellschaft verringert und gesellschaftliche Spannungen abgebaut werden.
Ausführliche Fassung des Textes steht zum Download bereit
Bei diesem Beitrag handelt es sich um die Kurzfassung eines Textes über die Arbeitsergebnisse der Projektgruppe 1.6.2. In einer ausführlichen Fassung des Textes erläutert der Autor weitere von der PG identifizierte Baustellen bei der Arbeitsmarktintegration von Geflüchteten und bereitet interessante Hintergrundinformationen verständlich auf.
1 Arbeitsgemeinschaft für wirtschaftliche Verwaltung e.V.: Arbeitsmarktintegration von Geflüchteten. Handbuch für Praktiker aus öffentlicher Verwaltung, Kammern und Zivilgesellschaft, 2020. | |
2 Stefanie Diemand: Wie Deutschland bei Deutschkursen für Flüchtlinge versagt, Frankfurter Allgemeine Sonntagszeitung, 23.04.2024, online. | |
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